Straßenreinigungspflicht
Mit dem Hinweis auf die bestehende Straßenreinigungspflicht in der Ortsgemeinde bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger darum, ihre Grundstücke und die angrenzenden Gehwege gründlich zu reinigen. Die anstehende Kirmes stellt einen guten Anlass dar, das Ortsbild gemeinsam gepflegt und einladend zu gestalten.
Grundlage für die Reinigungspflicht ist die Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde vom 3. Dezember 2018. Insbesondere wird auf § 5 Absatz 1 und 2 hingewiesen:
- Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat, die Entfernung von nicht zur Straße gehörenden Gegenständen sowie die Reinigung der Straßenrinnen, Gräben und Durchlässe.
- Nach Beendigung der Reinigung sind alle Abfälle unverzüglich zu entfernen. Ein Zukehren auf Nachbargrundstücke oder in Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe, Rinnenläufe oder Gräben ist nicht zulässig.
Auch das Tiefbauunternehmen Lüders wurde im Zuges der Glasfaserverlegung zur Reinigung der Aufbruchstellen aufgefordert.
Die Kehrmaschine der Fa. Backes kommt erst im nächsten Frühjahr wieder.
Ich danke allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern für ihren Einsatz zur Verschönerung des Ortsbildes.
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